5.3. NFS Einschränkungen

Die folgenden Punkte sollten bei der Konfiguration eines NFS Service in einem Cluster berücksichtigt werden.

Vermeiden Sie die Benutzung von exportfs -r

Dateisysteme, die über Cluster Member NFS exportiert werden, werden nicht in der konventionellen Datei /etc/exports angegeben. Anstelle dessen werden mit den Cluster Services assoziierte NFS Exporte in der Konfigurationsdatei des Cluster (durch Cluster Configuration Tool angelegt) angegeben.

Der Befehl exportfs -r löscht alle Exporte, die nicht explizit in der Datei /etc/exports angegeben sind. Das Ausführen dieses Befehls hat die Unverfügbarkeit des NFS Service im Cluster zur Folge, solange dieser nicht neugestartet wird. Aus diesem Grund sollte die Verwendung des Befehls exportfs -r auf Clustern, auf denen hochverfügbare NFS Services konfiguriert sind, vermieden werden. Um die versehentliche Ausführung des Befehls exportfs -r rückgängig zu machen, muss der NFS Cluster Service beendet und neugestartet werden.

NFS Datei Lock

NFS Datei Locks werden bei einem Failover oder einer Umlagerung nicht erhalten. Dies hat seinen Grund darin, dass die Linux NFS Implementation Lock Information in System Dateien speichert. Diese System Dateien, welche den Lock Status repräsentieren, werden nicht auf den gesamten Cluster übertragen. Als Implikation ergibt sich, dass Locks nach einem Failover wieder gewährt werden können.